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Dezember und mit ihm auch die Hoffnung auf eine Lohnerhöhung. Meine positive Erwartungshaltung kam nicht von ungefähr: Schließlich hatte die U-Bahn im vergangenen Jahr aufgrund der zahlreichen oberirdischen Arbeitslosenkundgebungen einen massiven Anstieg der Fahrgäste verzeichnet.
Voller Vorfreude nahm ich meinen Lohnumschlag entgegen und – siehe da! – tatsächlich hatten mir die Verkehrsbetriebe eine Reallohnerhöhung von 2,3‰ gewährt. Voller Genugtuung kaufte ich den Küchenmixer von meinem sizilianischen Vetter wieder frei und verbrachte mit ihm ein sorgloses Jahresende. Alles war wieder ins Lot gekommen! Endlich sah ich Licht am Horizont (obwohl ich den Horizont an sich von meinem Kellerabteil nicht sehen konnte) und nichts hätte nun mein junges Leben trüben können …
… hätte mir nicht einige Tage später im Januar das Finanzamt freudig mitgeteilt, dass aufgrund der geleisteten Überstunden und meiner Lohnerhöhung ich mich nun über der Armutsgrenze befand und somit steuerpflichtig wurde – natürlich rückwirkend auf das Vorjahr und mit Verzugszins bedacht!
Abermals musste ich mich von meinem Küchenmixer trennen und sah ihn seit diesem traurigen Januar nie wieder.
2. März 2010 |
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