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Gesellschaftskritisches
Nur Grundsätzliches kommt in eine Verfassung, Ausführungen werden in einem Gesetz geregelt. So habe ich es gelernt. Z.B. Art. 8 der Verfassung ist absolut glasklar: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, niemand darf diskriminiert werden …. usw …. Nichts im Text der Durchsetzungsinitiative ist jedoch grundsätzlich. Die Initiativ-Zimmerer sind sich offenbar ihrer Verantwortung für die Formulierung eines Initiativtextes nicht bewusst, dass so ein Unfall passieren konnte. Beispiele gäbe es durchaus einige. Zum Beispiel: Verbrechen sind im Strafgesetzbuch Art. 10 Abs. 2 definiert als Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren geahndet werden. Einfache Körperverletzung führt gemäss StGB zu einer Strafe von bis zu drei Jahren und ist somit per Definition kein Verbrechen, im Deliktekatalog der SVP hingegen führt dies automatisch zu einer Ausweisung. Da hätte ich gleich einen Vorschlag: verwursten wir doch sämtliche Bundes-Gesetze in die Verfassung, auch wenn das Dokument dann 1´000´000 Seiten dick ist; nein, im Ernst: das ist bloss ein Zerfall der Demokratie; durch die Pauschalisierung via Bundesverfassung wird die Gewaltentrennung ausser Kraft gesetzt = Volksherrschaft = Volksdiktatur = wie in anderen (z.T. aufgelösten) Diktaturen. Wie in Libyen früher (1969-2011) mit den nie enden wollenden Volksversammlungen. Und der Blocher wird dann unser Gaddafi! Sich zurückziehen (wie Gaddafi offiziell 1979) und dann gleichwohl im Hintergrund die Strippen ziehen. Volksmacht über das Recht ist die Definition eines Unrechtsstaates! Das Volk ist nicht die Judikative! Die Judikative hat die Pflicht das Recht auf jede/n Einzelne/n abwägend anzuwenden!
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