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Wahre Geschichten
Aber ihr Freund und Liebhaber freute sich über ihre Schwangerschaft sehr, als sie ihm verzweifelt davon berichtete. Immer wieder sprachen Jürgen und sie darüber, zusammen zuziehen und für ihren Mann eine annehmbare Lösung zu finden. Aber sie konnte sich einfach nicht entschließen ihren Mann zu verlassen. Lieber wollte sie alles beim alten lassen. Bis auf das Kind. Das ließ sich nicht länger verheimlichen. Würde ihr Mann Verständnis für ihre Situation aufbringen? Das Kind als seines annehmen? Was würde Jürgen dazu sagen? Oder würde das Kind „das Problem“ von allein lösen und Herr Meier sich scheiden lassen?
DER Mammutprozess gegen die Verantwortlichen bei Grünenthal begann 1968 und endet im April 1970 ohne Urteil. Der außergerichtliche Vergleich, bei dem die besagten 100 Millionen DM von Grünenthal in die Stiftung der Opfer flossen, wird „Vorschub“ geleistet haben. Das Verfahren wurde wegen „zu geringem öffentlichem Interesse an der Strafverfolgung“ eingestellt. In der Begründung des Gerichts hieß es, Grünenthal habe sich „branchenüblich“ verhalten, auch als die Firma sich lange gegen einen Verkaufsstopp von Contergan wehrte. Ein Freispruch ist das nicht: die Richter gehen ausdrücklich von fahrlässigem und rechtswidrigem Verhalten der Firma aus. Aber die individuelle Schuld der Angeklagten sei nicht beweisbar.
ERST 1978 trat das 2.AMG, Arzneimittelgesetz, in der BRD in Kraft, das erstmalig in der bundesdeutschen Gesundheitsgeschichte den Nachweis auf Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Medikamentes forderte und Regeln für eine Risikoüberwachung des Arzneimittelmarktes einführte. Es wurde damals begrüßt als Beweis einer „herausragenden gesellschaftaftlichen
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