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auch wenn selbige Personen namentlich nicht genannt würden. Das Erscheinen meines Romans, so die Argumentation des Verlags und seines Eigentümers, müsse(!) deshalb weltweit(!) blockiert(!) und verboten(!) werden.
«Da hört sich doch alles auf», rief ich gegenüber jenem Anwalt aus, der mit seinem internationalen Team die Rechte zur weltweiten Vermarktung meiner Bücher juristisch begleitet. Mit Wucht liess ich zur Bekräftigung meiner Worte meine rechte Hand auf seine Schreibtischplatte sausen, was mein Gegenüber mehrmals sportlich in die Höhe fahren liess.
Es ist hier einzuschieben, dass mein Anwalt (unter uns: er ist Franzose!) ein schwaches Nervenkostüm hat. «Nun, nun», sagte er beschwichtigend, nachdem er wieder Sitzleder gefunden hatte, «ganz abwegig ist der Vorwurf der Gegenpartei nicht. Sie haben immerhin den Namen jenes Blattes in abgewandelter Form ver- und damit entwendet.»
Ich war und gab mich unwissend. «Das ist», parierte ich in messerscharfer Juristenmanier, «das ist, das ist ein justitiabel nicht zulässiger und vor Gericht nie durchkommender, weil unrichtiger Rechtssachverhalt. Walten Sie Ihres Amtes!» Es war mir eine innere Freude, dass ich diesen langen Satz in einwandfreiem Juristendeutsch zustande gebracht hatte.
«Nun, nun», fing mein Rechtsvertreter wieder zu jammern an, «die Verwechslungsabsicht scheint dem Verleger gegeben. Und deshalb behaupten seine Anwälte auch, Sie hätten vorsätzlich gehandelt, was die Sache noch schwieriger macht. Sie wollten den Verleger schädigen, er wäre ruiniert, wenn Ihr Roman erscheint, sagt die Gegenpartei. Das kostet Sie Millionen.»
«Vorsätzlich gehandelt, vorsätzlich |
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